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ABGELAUFEN! STELLENAUSSCHREIBUNG NR. 03 VOM 10/03/2015 für 1 ALLGEMEINE PERSON FÜR DIE KÜCHE/REINIGUNGSBEDIENSTETE DER SIEBTEN EBENE

ES WURDE AUSGESCHRIEBEN
ein öffentliches Auswahlverfahren für die Einstellung von:
NR.1 (eine) ALLGEMEINE PERSON FÜR DIE KÜCHE/REINIGUNGSBEDIENSTETE/R - SIEBTE EBENE L-GAV TOURISMUS - IN VOLLZEIT UND BEFRISTET FÜR DEN ZEITRAUM VOM 20. MAI 2015 BIS ZUM 31. AUGUST 2015
mit Anerkennung eines Bruttomonatsgehalts einschl. jeder vertraglichen Vereinbarung in Höhe von €.1.682,10.-

PROT. NR. 00261/2015/PERS

STELLENAUSSCHREIBUNG NR. 03  VOM 10/03/2015

ES WURDE AUSGESCHRIEBEN

ein öffentliches Auswahlverfahren für die Einstellung von:

NR.1 (eine) ALLGEMEINE PERSON FÜR DIE KÜCHE/REINIGUNGSBEDIENSTETE/R - SIEBTE EBENE  L-GAV TOURISMUS - IN VOLLZEIT UND BEFRISTET FÜR DEN ZEITRAUM VOM 20. MAI 2015 BIS ZUM 31. AUGUST 2015

mit Anerkennung eines Bruttomonatsgehalts einschl. jeder vertraglichen Vereinbarung in Höhe von €.1.682,10.-

Von dem einzustellenden Berufsbild – das im Bereich der Aktivität einer Bar/Restaurant der Zugehörigkeit der  Lignano Sabbiadoro Gestioni SpA auf den Strandabschnitten von “Sabbiadoro” in Konzession arbeiten muss, – werden die nachfolgend angegebenen Aufgaben verlangt, die beispielhaft und ohne Anspruch auf Vollständigkeit wiedergegeben werden:

  • Ausübung einfacher Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung des Zustands der Ordnung, Effizienz und Reinigung der Arbeitsbereiche (Küche, Bar-Restaurant; Speisesaal, Lagerraum, usw.) mit Hilfe der entsprechenden Ausrüstungen und/oder bereits ausgestatteten Maschinen.

Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Auswahlverfahren und die Art der Ausführung desselben sind durch die Verordnung für den Zugang zum Einsatz von außen geregelt, genehmigt mit dem Beschluss des Verwaltungsrats 20/04/2010 und nachfolgenden Änderungen, auf http://bit.ly/1LKXh4y oder als Kopie in Papierform in unserem Geschäftssitz erhältlich.  

Das Arbeitsverhältnis, das sich aus dieser Ausschreibung ergibt, wird durch die geltenden Vorschriften über Arbeit und Vorsorge sowie durch die nationalen und regionalen Kollektivarbeitsverträge für die Tourismusbranche geregelt, es sei denn, es wird anders durch spezifisch anwendbare Vorschriften geregelt.

Die Gesellschaft garantiert Chancengleichheit von Männern und Frauen für den Zugang zur Arbeit und für die Behandlung am Arbeitsplatz, gemäß Art. 57  des Gesetzesdekrets165/2001.

Die Probezeit wird durch die angewandten nationalen und regionalen Kollektivarbeitsverträge vorgesehen

1. OBLIGATORISCHE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME:

Die nachstehend aufgeführten Anforderungen müssen die Bewerber bei Ablauf der festgelegten Frist für die Einreichung des Zulassungsantrags sowie bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags obligatorisch besitzen und vor allem:

a) italienische Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union; ferner müssen langfristige Aufenthaltsberechtigte in Besitz der EU-Aufenthaltsgenehmigung gemäß Art. 1 des Gesetzesdekrets165/2001 sowie geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 06/08/2013 Nr. 97 sein;

b) Alter nicht unter achtzehn Jahren und nicht über dem gesetzlich zulässigen Alter für die Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen;

c) Inanspruchnahme der zivilen und politischen Rechte;

d) angemessene Kenntnis der italienischen Sprache;

e) physische Eignung für die auszuführende Arbeit und Aufgaben, die durch eine ärztliche Untersuchung bei der Einstellung festgestellt wird, mit Einhaltung der Vorschriften für geschützte Kategorien;

f) Grundschulzeugnis oder Abschluss der Pflichtschule;  

g) Berufserfahrung von mindestens sechs Monaten – auch nicht aufeinanderfolgend – in Zusammenhang mit den geforderten Aufgaben, die in den vergangenen fünf  Jahren erworben wurde

h) reguläre Position für die Stellungspflicht (für Personen, die dieser Pflicht unterliegen);

i) Fehlen von Vorstrafen und hängenden strafrechtlichen Verfahren.

Die Bewerber sind zum öffentlichen Auswahlverfahren unter Vorbehalt der Feststellung des Besitzes der vorgeschriebenen Anforderungen zugelassen; Lignano Sabbiadoro Gestioni SpA behält sich das Recht vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens die erforderliche Dokumentation für die Feststellung zu verlangen oder direkt für die Feststellung derselben zu sorgen.

Das Fehlen auch nur einer der vorgenannten Anforderungen bringt zu jedem Zeitpunkt den Anschluss vom öffentlichen Auswahlverfahren mit sich.

In Bezug auf die Anforderungen gemäß Buchstabe i) wird präzisiert, dass die Bewerber die Anforderungen der Immunität von Strafurteilen besitzen müssen, die auf Grundlage der derzeitigen Gesetzgebung den vorübergehenden oder dauerhaften Ausschluss von öffentlichen Ämtern mit sich bringt.

Es sind  letztlich von der Einstellung alle Bewerber ausgeschlossen, die strafrechtliche Verurteilungen wegen vorsätzlicher Verbrechen, die mit Freiheitsstrafe bestraft wurde, angeben. Andere mögliche strafrechtliche Verurteilungen werden von der Gesellschaft bewertet, auch mit Bezug auf die Aufgaben des Einzustellenden und die Sicherheit der Ausübung derselben.

2. ANTRAG AUF TEILNAHME und CURRICULUM:

Der Antrag auf Teilnahme am Auswahlverfahren, verfasst auf einfachem Papier gemäß dem anhängenden Schema und vom Bewerber bei sonstiger Nichtigkeit unterschrieben, muss bei sonstigem Ausschluss vom Wettbewerb selbst an die LIGNANO SABBIADORO GESTIONI S.p.A., via Latisana 42 – 33054 Lignano Sabbiadoro (Ud) adressiert sein. Zudem muss ein beruflicher und ausbildender Lebenslauf beigefügt werden, der einen integralen Bestandteil des Antrags selbst bildet. Der Lebenslauf muss auf einfachem Papier geschrieben werden, vorzugsweise unter Verwendung des europäischen Formats.

Dem Antrag muss eine Fotokopie eines geeigneten gültigen Ausweisdokuments angehängt werden.

Der Antrag – in einem ordnungsgemäß verschlossenem Umschlag sowie mit der folgenden Aufschrift “Bando assunzione n. 03/2015” und mit der Angabe des Namens des Absenders – versehen, muss zwingend und ausschließlich beim Personalbüro der Gesellschaft (montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr, außer an Feiertagen) bis zum 15. (fünfzehnten) Tag nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Ausschreibung auf der Internetseite http://www.lignanosabbiadoro.it unter dem Abschnitt “Arbeiten Sie mit uns” und vor allem bis spätesten um 16.00 Uhr, Mittwoch, den 25. März 2015 eingereicht werden.       

Bei der Einreichung wird gleichzeitig eine reguläre Quittung ausgestellt.

Die Gesellschaft haftet nicht für den Verlust von Anträgen oder von Mitteilungen aufgrund ungenauer Angaben der Adresse durch den Bewerber oder durch fehlende oder verspätete Mitteilung oder für etwaige Fehlzustellungen der Post oder Versehen, die auf Dritte, durch Zufall oder höhere Gewalt, zurückzuführen sind.

Es ist keine Authentifizierung der Unterschrift am unteren Rand des Antrags erforderlich.

Die fehlende Unterschrift in handschriftlicher Form des Teilnahmeantrags und die fehlende Anbringung des Datums auf demselben, das Fehlen des datierten und handschriftlich unterschriebenen beruflichen/ausbildenden Lebenslaufs, die Fotokopie des gültigen Ausweisdokuments sowie der Erhalt des Antrags selbst außerhalb der Frist führt zum Ausschluss des Bewerbers vom öffentlichen Auswahlverfahren, der den Betroffenen per Einschreiben mit Rückantwort mitgeteilt wird.

Mit dem Einreichen des Teilnahmeantrags akzeptiert der Bewerber ausdrücklich und uneingeschränkt die Anforderungen dieser Bekanntmachung.

Im Antrag müssen die Bewerber neben dem Vor- und Nachnamen, ausdrücklich unter eigner Verantwortung Folgendes erklären:

a) das Geburtsdatum und Geburtsort;

b) den Wohnort;

c) den Besitz der spezifischen Zulassungsanforderung, der von dieser Ausschreibung verlangt wird, mit besonderen Bezug auf die Angaben  in Buchstabe g) gemäß Punkt 1 “Obligatorische Anforderungen für die Teilnahme”;

d) körperliche Eignung für die Arbeitsstelle;

e) das Fehlen von strafrechtlichen Verurteilungen oder hängenden strafrechtliche Verfahren;

f) den Wohnsitz oder die Adresse an die für alle Zwecken jede notwendige Mitteilung adressiert werden muss;

g) die Zustimmung zur Verwendung der personenbezogenen Daten für die Zwecke in engem Zusammenhang mit dem Wettbewerbsverfahren (Gesetzesdekret 196/2003).

Im beruflichen Lebenslauf – integraler Teil des Antrags – müssen die Bewerber Folgendes spezifizieren: die ausgeübten beruflichen Erfahrungen jeglicher Art, die Dauer in Monaten und Jahren, die Rechtsnatur des gegründeten Arbeitsverhältnisses, der Name und die Rechtsform des Arbeitsgebers, die zugewiesenen Aufgaben sowie jedes andere Element, das in Bezug auf die zu besetzende Arbeitsstelle als nützlich angesehen wird.

Der anzuhängende berufliche Lebenslauf muss datiert und vom Bewerber unterzeichnet werden, unter Androhung des Ausschlusses.

Die Gesellschaft Lignano Sabbiadoro Gestioni SpA hat die Möglichkeit, die Frist für die Einreichung der Anträge zu verlängern oder wiederzueröffnen sowie begründet das ausgeschriebene öffentliche Auswahlverfahren  zurückzunehmen.

3. AUSWAHLVERWAHREN

Die Individualisierung des einzustellenden Berufsbildes für die Ausübung der Arbeit, die Gegenstand dieser Bekanntmachung ist, wird in Einklang mit den Vorgaben gemäß der Artikel 2 und 3 der geltenden “Allgemeinen Regeln für die Verfahren der Suche und Auswahl des Personals – der geltenden “Verordnung für die Regelung der Suche, Auswahl und Vermittlung von Personal”  und nachfolgende Abänderungen, die von der Lignano Sabbiadoro Gestioni SpA übernommen wurden, durchgeführt

Insbesondere gemäß dem genannten Artikel 3, Absätze 3.2, wird die Auswahl über komparative Verfahren in der Bewertung durchgeführt, unter Berücksichtigung der spezifischen verlangten Anforderungen, der beruflichen Erfahrungen, die aus den eingereichten Lebensläufen hervorgehen, sowie anschließend über ein Einzelgespräch, das darauf abzielt, die Motivation und die Fähigkeiten des Bewerbers zu verstehen sowie die rationalen Fähigkeiten (zum Beispiel zu wissen, sich innerhalb eines unternehmerischen Kontextes zu verhalten mit Prädisposition für Teamarbeit) und den Besitz von Einstellungsanforderungen sowie das Wissen und die Fähigkeiten (zum Beispiel die Verwendung von Geräten für die Reinigung, das Wissen über die Art und Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung von Reinigungsmitteln/Produkten für die Reinigung sowie  Kenntnisse über Arbeitssicherheit auch mit Bezug auf die Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen in Hinblick auf den Einsatz von elektrischen Geräten und Handbüchern ) in Zusammenhang mit der Erledigung der Aufgaben der zu besetzenden Arbeitsstelle zu überprüfen

Die Bewertung durch die Kommission wird in Abhängigkeit vom Urteil, das auf Grundlage von 20,00, Punkten die gemäß den nachfolgend angegebenen Unterpunkten zugewiesen werden, erzielt wird, durchgeführt:

  • Bewertung  des für die Zulassung verlangten Schulabschlusses: bis zu 3 Punkte;
  • Bewertung der Berufserfahrung: bei Ausübung von Aufgaben in diesem Zusammenhang, vier Punkte für jeden zweimonatlichen Zeitraum bis maximal 12 Punkte;
  • Bewertung des Einzelgesprächs bis zu 5 Punkte, die gemäß den nachfolgend angegebenen Unterpunkten zugewiesen werden:
  1. schlechte Bewertung: 1 Punkte
  2. ausreichende Bewertung: 2 Punkte
  3. mittelmäßige Bewertung: 3 Punkte
  4. gute Bewertung: 4 Punkte
  5. hervorragende Bewertung: 5 Punkte.

Die Mitteilung an den Bewerber zur Zulassung zum Gespräch oder der Ausschluss aus dem Auswahlverfahren erfolgt durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft mit geeigneter Benachrichtigung.

Nach der Bewertung jedes Bewerbers wird eine Rangordnung der geeignete Bewerber, die gemäß der Reihenfolge der von den Bewerbern selbst erzielten Punktzahl gebildet wird, erstellt.  Bei Punktegleichstand wird der jüngere Bewerber bevorzugt (Gesetz Nr.191/1998 und nachfolgende Abänderungen).

Um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden, müssen die Bewerber mit einem gültigen Ausweisdokument ausgestattet sein.

Die fehlende Teilnahme an der mündlichen Prüfung am festgesetzten Tag wird als Verzicht auf das Auswahlverfahren betrachtet

4. ERFÜLLUNGEN DER GEWINNER:

Die geplanten Einstellungen werden unter Befolgung der Reihenfolge der Bewerber in der Rangordnung verfügt.

Der zum Gewinner erklärte Bewerber wird von der Gesellschaft aufgefordert, den individuellen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, für welchen die Schriftform vorgesehen ist und innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen ab dem Datum der Mitteilung, bei sonstigem Ausschluss, die Einreichung der Unterlagen entsprechend zu den Erklärungen, die im Teilnahmeantrag enthalten sind, einzureichen.

Die Bewerber können von der Einrichtung der Selbstzertifizierung Gebrauch machen, gemäß der geltenden Gesetzgebung zu diesem Thema.

Der Gewinnerbewerber wird auf Probe für den von den anwendbaren nationalen und regionalen Kollektivarbeitsverträgen vorgesehenen Zeitraum eingestellt.

Für den Gewinnerbewerber, der ohne Angaben von Gründen innerhalb der festgesetzten Frist den Dienst nicht antritt, verfällt die Einstellung. Falls der Gewinnerbewerber aus gutem Grund den Dienst mit Verspätung im Vergleich zum festgelegten Frist antritt, gelten die rechtlichen – wirtschaftlichen Wirkungen ab dem Tag des effektiven Dienstbeginns.  

5. VERARBEITUNG DER PERSONENBEZOGENEN DATEN

Gemäß Art. 13 des “Kodex über den Schutz der personenbezogenen Daten” werden die konkurrierenden Bewerber informiert, dass die Behandlung der personenbezogenen Daten, die von ihnen im Laufe der Teilnahme am Wettbewerb angegeben werden, einzig auf die Ausübung der Wettbewerbsverfahrens und auf die mögliche Einrichtung und Verwaltung eines Vertragsverhältnisses abzielt, mit Nutzung von auch EDV-gestützten Verfahren, in den Arten und Grenzen, die erforderlich sind, um die vorgenannten Zwecke zu verfolgen und unter Einhaltung der Bestimmungen gemäß Art. 11 des Kodexes selbst.

Die mögliche Weitergabe dieser Daten an Dritte erweist sich als erforderlich, um die Anforderungen für die Teilnahme und den Besitz der selbsterklärten Titel zu bewerten. Die Behandlung der Daten wird unter Einhaltung des Betriebsgeheimnisses und der Grundsätzen der Fairness, Rechtmäßigkeit und Transparenz unter Anwendung der Bestimmungen des Kodexes selbst erfolgen, um den Schutz der Vertraulichkeit des Betroffenen zu gewährleisten, jedoch unbeschadet der erforderlichen Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens gemäß den geltenden Vorschriften. Den Teilnehmern werden die Rechte gemäß  Art. 7 des Kodexes anerkannt. Der Inhaber der Behandlung ist die Lignano Sabbiadoro Gestioni S.p.A.  

6. SONSTIGES

Der Zugriff auf die Dokumentation in Zusammenhang mit den Arbeiten der Prüfungskommission ist bei Abschluss des Auswahlverfahrens in den von der geltenden Gesetzgebung zu dem Thema vorgesehenen Formen (Gesetz Nr.241/1990 und nachfolgende Änderungen) möglich.

Für etwaige Informationen können sich die Betroffenen an die Personalabteilung von Montag bis Freitag von  09.00 Uhr bis 12.30 Uhr  und von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr beim Sitz der Gesellschaft – Personalabteilung oder per E-Mail an die Adresse personale@lignanosabbiadoro.it.wenden.

Die gesamte Dokumentation in Zusammenhang mit diesem Auswahlverfahren ist auf der Internetseite der Gesellschaft: http://www.lignanosabbiadoro.it verfügbar

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, jederzeit diese Ausschreibung zu verlängern, aufzuheben oder zu verändern.

Gemäß Gesetz Nr.241/1990 und nachfolgende Änderungen und RG Nr.7/2000 wird Folgendes präzisiert:

  • zuständige Einrichtung: LIGNANO SABBIADORO GESTIONI SpA mit Geschäftssitz in Via Latisana Nr.44, 33054 LIGNANO SABBIADORO;
  • Verantwortlicher des Verfahrens: der Präsident der Gesellschaft LIGNANO SABBIADORO GESTIONI SpA, Herr Loris Salatin;
  • Untersuchungsverantwortliche: Frau Patrizia Bonafè (0431 / 724033).

DER PRÄSIDENT

Loris SALATIN